holzwege: AGB
Angebots- und Vertragsbedingungen
Die folgenden Bedingungen beschreiben unsere Dienstleistungen in den einzelnen Projektphasen sowie die Grundlagen für Angebote, Abrechnung und Materialien. Sie gelten ergänzend zu den individuellen Offerten und Werkverträgen der holzwege zimmerei gmbh.
1. Projektphasen und Dienstleistungen
1.1 Projektphase
Wir können Ihr Bauprojekt von der Anamnese über die Diagnose bis zur Therapie begleiten und dazu optimale und effiziente Abläufe aufzeigen. Auf der Grundlage von Konzepten und Vorprojekten bieten wir Lösungsstudien, Recherchen, Expertisen, Gutachten, Bemusterungen, Kostenschätzungen sowie Beratungen technischer, gestalterischer und denkmalpflegerischer Natur an.
Wir sichern einsturzgefährdete Gebäude und Dächer gemäss den geltenden Arbeitssicherheitsvorschriften und installieren provisorische Notdächer.
1.2 Ausschreibung und Auftragsvergabe
Die Ausschreibungsunterlagen der Holzbauarbeiten inkl. Detailpläne können durch uns erstellt werden. Diese Unterlagen stehen der Bauherrschaft zur freien Verfügung.
1.3 Ausführungsplanung
Wir übernehmen die Planung von Ausführungsdetails inkl. Planunterlagen, z. B. Detailpläne rund um den Holzbau. Wir arbeiten mit CAD 2D/3D und verfügen in diesem Bereich über jahrzehntelange Erfahrung.
1.4 Ausführung
Sämtliche Holz- und Bedachungsarbeiten, insbesondere bei der Instandstellung historischer Bausubstanz, werden von qualifizierten und erfahrenen Fachkräften ausgeführt und von Projektleitern eng begleitet. Dazu gehören die laufende Beratung und auf Wunsch die Unterstützung der Bauleitung (Fachbauleitung), inklusive Kostenkontrolle und Vergleich von Offerte, Kostenstand und Prognose.
1.5 Inbetriebnahme und Abschluss
Die ausgeführten Arbeiten werden dokumentiert. Für spätere Massnahmen und Reparaturen wird ein Bauteillager angelegt. Unterhalts- und Wartungsplanung mit Ausführung und/oder Kontrolle werden gewährleistet. Auch die Überwachung und den Unterhalt bzw. die Wartung von Bauwerken und Bauteilen (Prophylaxe) übernehmen wir.
2. Angebots- und Vertragsgrundlagen
Es gelten insbesondere folgende Normen, Empfehlungen und Verordnungen:
Normen
- SIA-Norm 118: Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
- SIA-Norm 265: Holzbau
Empfehlungen und Richtlinien
- EKD Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege: Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz
- ICOMOS 1999: Internationale Grundsätze und Richtlinien der Denkmalpflege
- BDA Bundesdenkmalamt Österreich: Standards der Baudenkmalpflege
Verordnungen
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
- Bauarbeitenverordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (BauAV)
Massgebend ist jeweils die am Tag der Offertstellung gültige Fassung.
3. Auftragsabwicklung und Kosten
3.1 Nicht kostenpflichtige Vorleistungen
- Kurze Besichtigung und Beratungsdienstleistung (max. 2 Stunden inkl. Anfahrt)
- Offertstellung für standardisierte Holzbau- und Bedachungsarbeiten (max. 3 Stunden inkl. Anfahrt)
- Preisangaben in Ausschreibungen (Devis) oder in bereits vorhandenen Unternehmerofferten
3.2 Kostenpflichtige Vorleistungen
- Lösungsstudien
- Bemusterungen
- Technische, gestalterische und denkmalpflegerische Beratungen, die eine kurze Besichtigung und mündliche Beratung (max. 2 Stunden inkl. Anfahrt) überschreiten
- Von holzwege erstellte Arbeitsbeschriebe (Devis); diese stehen der Bauherrschaft zur Weitergabe zur Verfügung
Folgt ein Holzbauauftrag für die holzwege zimmerei gmbh, der in direktem Zusammenhang mit den kostenpflichtigen Vorleistungen steht, werden die Kosten mit einer Gutschrift zugunsten der Bauherrschaft reduziert. Dabei ist die Verhältnismässigkeit des Aufwands zwischen Vorleistung und Auftrag zu gewährleisten.
3.3 Kostenpflichtige Leistungen während der Ausführung
- Bauleitung
- Prozesskoordination zwischen holzwege und den am Bau beteiligten Drittfirmen sowie unter den beteiligten Drittfirmen
3.4 Kostenkontrolle
Während der Ausführung werden die auflaufenden Kosten offengelegt. Bauherrschaft und Planung haben jederzeit einen Überblick über Kostenstand und Prognose.
3.5 Urheberrecht
Die von holzwege erstellten Offerten inkl. technischer Begleitunterlagen wie Pläne und Skizzen sind geistiges Eigentum der holzwege zimmerei gmbh. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Preisangaben (Präzisierung in Abweichung zu SIA 118)
4.1 Ausmasspreise
Ausmasspreise sind fixe Preise pro Leistungseinheit. Abgerechnet wird mit dem Ausmasspreis und dem effektiv geleisteten Ausmass.
4.2 Preise nach «Aufwandschätzung»
Arbeiten, deren Aufwand vor der Ausführung schwierig abzuschätzen ist, werden nach «Aufwandschätzung» offeriert: geschätzte Arbeitsstunden plus Material, Transporte und Infrastruktur. Abgerechnet werden die effektiv ausgeführten Arbeitsstunden zu den vereinbarten Tarifen. Die Tarife werden auftragsspezifisch mit der Bauherrschaft bzw. Bauleitung vereinbart und bemessen sich am Gesamtvolumen der auszuführenden Arbeiten.
4.3 Regiearbeiten
Zusätzliche kleinere Arbeiten, die während des Bauprozesses anfallen, werden zu den vereinbarten Regietarifen abgerechnet. Wir orientieren uns an den aktuellen Preisempfehlungen für Regietarife von Holzbau Schweiz, Region Basel.
4.4 Nachträge während des Bauprozesses
Nehmen zusätzliche Arbeiten während des Bauprozesses grössere Dimensionen an (gemäss Abmachung), können diese Aufwände objektspezifisch zu den im Werkvertrag definierten Tarifen (siehe 4.2) verrechnet werden.
5. Baumaterialien
Wir verarbeiten zum grössten Teil Massivholz aus regionaler Waldwirtschaft und verwenden hauptsächlich baubiologisch geprüfte und altbewährte Produkte und Materialien. Die graue Energie soll minimiert werden: Die Transportwege sollen kurz sein und die Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf bleiben.
5.1 Massivholzböden und -verkleidungen
Je nach Terminierung der Bauabläufe liefern wir schon früh im Prozess ein fertiges Produkt, das auf Temperatur und Luftfeuchtigkeit reagiert. Die Bauherrschaft ist dafür verantwortlich, dass die relative Luftfeuchtigkeit in der weiteren Bauphase zwischen 45 und 60 % liegt; dieser Bereich darf weder über- noch unterschritten werden. Eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20–22 °C und eine relative Luftfeuchtigkeit von 45–60 % sorgen für ein optimales und gesundes Raumklima für Mensch, Holz und sämtliche Baumaterialien.
5.2 Konstruktionsholz
Wir verwenden massives, meist einstielig gesägtes Konstruktionsholz aus regionaler Waldwirtschaft. Es wird auftragsspezifisch bei einer lokalen Sägerei bestellt und gefertigt. Da es sich nicht um Lagerware handelt, sind entsprechende Lieferfristen einzuplanen.
Massive, einstielig gesägte Balken können sich im Querschnitt krümmen und verziehen. Dies liegt in der Natur des Holzes – an den Querschnittsspannungen je nach Zuschnitt, an den Trocknungsprozessen sowie an Schwankungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Konstruktiv wirken wir dem nach bestem Stand der Technik entgegen. Auch in neuen Holzbauteilen werden sich mit grosser Wahrscheinlichkeit Risse bilden; diese stellen keine Gefahr für die Tragsicherheit dar.
5.3 Holz im Aussenbereich
Der Witterung ausgesetzte Holzbauteile können sich optisch verändern. Mit einer natürlichen Vergrauung und einem Verblassen der Oberfläche infolge Feuchtigkeit und UV-Strahlung ist ebenso zu rechnen wie mit Formveränderungen bewitterter und besonnter Bauteile.
5.4 Behandeltes Holz und Holzschutzmittel
Bei Umbauten und Sanierungen treffen wir vielerorts auf bereits behandeltes oder farbbeschichtetes Holz. Werden gestrichene Holzbauteile weiterverwendet, können wir keine Garantie für die Standzeit neuer Farbbeschichtungen übernehmen. Oft verändern sich die bauphysikalischen Bedingungen bei einer Sanierung entscheidend; die Auswirkungen auf bereits beschichtete Bauteile innen und aussen sind daher kaum abzuschätzen.
Besteht der Verdacht, dass Konstruktionsholz oder Innenausbauten mit chlororganischen Holzschutzmitteln (PCP, DDT, Lindan, Dieldrin, Diazinon u. a.) behandelt sind, behalten wir uns vor, eine Schadstoffanalyse einzufordern. Die Kosten trägt die Bauherrschaft. Die meisten der in den vergangenen 100 Jahren verwendeten Holzschutzmittel gelten als persistent und als erhebliche Gefährdung für die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Handwerker, die mit Sanierungsarbeiten beauftragt sind.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Gelterkinden, 23.04.2019
Dominik Mangold · Markus Zentner